Unterrichtsangebot für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (BAF)
Nach Art. 35 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes
(BayEUG)
unterliegen auch Asylbewerber und Flüchtlinge grundsätzlich der
Vollzeitschulpflicht bzw. im Anschluss daran der Berufsschulpflicht. Diese
Jugendlichen haben einen besonderen Förderbedarf.
BIK-V
Für diese Jugendlichen wurde
deshalb das innovative Projekt „Vorklasse zum
Berufsintegrationsjahr – BIK-V“ eingeführt. Das Projekt stellt ein gänzlich neues Angebot im Bereich der beruflichen
Schulen dar. Es ergänzt das bewährte Berufsintegrationsjahr (BIJ) und macht es
für eine neue Zielgruppe zugänglich, nämlich für Jugendliche, die ohne ausreichende
Deutschkenntnisse und mit sehr unterschiedlicher Vorbildung zu einem späten
Zeitpunkt in das Bayerische Bildungssystem einmünden.
BIK
Im Rahmen eines Berufsintegrationsjahrs (BIK) sollen Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz eine gezielte Berufsvorbereitung (in kooperativer Form) mit verstärkter Sprachförderung und sozialpädagogischer Betreuung erfahren, um vorhandene Sprachdefizite
auszugleichen und die erforderliche Ausbildungsreife zu erlangen. Zielgruppe sind
insbesondere berufsschulpflichtige Jugendliche mit Migrationshintergrund (z.B.
junge Asylsuchende und Flüchtlinge, EU-Migranten).